Medien Haftpflichtversicherung kündigen und Vergleich

Medien Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung allgemein Missgeschicke ereignen sich täglich und können richtig teuer werden. Wer sich versehentlich auf das…

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Medien Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung allgemein

Versicherung BildMissgeschicke ereignen sich täglich und können richtig teuer werden. Wer sich versehentlich auf das Smartphone eines Freundes setzt, verursacht schnell einen Schaden in Höhe von mehreren Hundert Euro. Ein sportbegeisterter Radler, der auf einer Tour an einer nicht einsehbaren Kurve einen Passanten umfährt, muss im schlimmsten Fall sogar für Behandlungskosten aufkommen. Diese und andere Fälle können das Haushaltseinkommen stark belasten und sogar in den Ruin führen. Doch Personen können sich schützen. Mit einer Privathaftpflicht sind die meisten gängigen Gefahren abgesichert. Sie gibt es schon zum kleinen Jahresbeitrag. Für Tierhalter, Häuslebauer, Grundbodenbesitzer, Fahrzeuginhaber und Angehörige gewisser Berufe gibt es besondere Policen.

Über Medien Haftpflichtversicherung

Die Medien-Versicherung wurde im Jahr 1899 als Feuerversicherung für das Buchgewerbe gegründet. Mittlerweile vertreibt der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auch viele Produkte für Privatkunden. Der Hauptfokus liegt auf Sachversicherungen. Der Unternehmenssitz befindet sich in Karlsruhe.
Eine Medien Haftpflichtversicherung erhält man als Privat-, Tierhalter-, Bauherren-, Gewässer- und Hausbesitzerhaftplicht. Die Privathaftpflichtpolice steht in den Tarifen Standard und Komfort zur Wahl. Letztes Modell bietet einen umfassenden Schutz gegen Schadensansprüche und gilt selbst im Ausland auf unbeschränkte Zeit. Verträge lassen sich mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen. Pauschale Deckungssummen bis zehn Millionen Euro sind möglich.

Medien Haftpflichtversicherung kündigen

Die Vertragslaufzeit einer Medien Haftpflichtversicherung liegt zwischen einem und drei Jahren. Das bedeutet aber nicht, dass ein Vertrag zum Ablaufdatum einfach erlischt. Versicherte müssen eine Kündigung einreichen, wenn sie eine Police ordentlich beenden wollen. Ein Schreiben muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer eingehen. Darüber hinaus genießen beide Vertragsparteien im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Versicherte können dieses mit sofortiger Wirkung ausüben. Zwecks Rechtssicherheit sollten alle Kündigungen immer per Einschreiben oder Fax übersendet werden. Dadurch erhält man eine Bestätigung über den Empfang. Kommt es zu Streitigkeiten, hilft der Versicherungsombudsmann weiter. Bei ihm handelt es sich um eine anerkannte Beschwerdestelle. Er arbeitet kostenlos und vermittelt zwischen den Parteien.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:45 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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