Helvetia Hausratversicherung kündigen und Vergleich

Helvetia Hausratversicherung Hausratversicherung allgemein Die deutschen Haushalte haben sich mit einem wertvollen Hausrat eingedeckt und investieren fortwährend weiter….

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Helvetia Hausratversicherung

Hausratversicherung allgemein

Versicherung BildDie deutschen Haushalte haben sich mit einem wertvollen Hausrat eingedeckt und investieren fortwährend weiter. Ein neuer Computer, ein großer Fernseher und stylische Möbel sorgen für einen gehobenen Komfort. Doch der gesamte Hausrat ist ständigen Risiken ausgesetzt. Wasserleitungen können brechen, ein Kurzschluss kann einen Brand auslösen und fremde Personen können sich Zutritt in die eigenen vier Wände verschaffen. Damit diese und weitere Gefahren nicht in den finanziellen Ruin führen, bringt die Versicherungsbranche die Hausratversicherung auf den Markt. Schon mit einem geringen Jahresbeitrag gibt es einen umfassenden Schutz. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Verbraucherexperten regelmäßig zum Abschluss einer Hausratpolice raten.

Über Helvetia Hausratversicherung

Die Helvetia-Gruppe ist ein Schweizer Versicherungskonzern, der europaweit Policen vertreibt. Das Unternehmen entstand im Jahr 1858 und bot anfangs einen Schutz gegen die Gefahren im Transportwesen an. Viele weitere Verträge folgten in der langen Firmengeschichte. Heute versichern sich Privat- und Firmenkunden umfassend über den Konzern. Der Hauptsitz liegt in St. Gallen.
Die Helvetia Hausratversicherung erhalten Privatpersonen als Basis- und Komfortschutz. Letzter Tarif bietet zahlreiche Zusatzoptionen wie den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherungsbeitrag lässt sich bequem online berechnen. Maßgeblich dafür sind die Wohnfläche, der Wohnort, die Bausubstanz sowie die Gebäudeart. Darüber hinaus können Verbraucher zahlreiche weitere Bausteine abschließen: eine Fahrrad-, Elementar-, Notfall-, Elektronik- und eine Sportgeräteversicherung.

Helvetia Hausratversicherung kündigen

Die Helvetia Hausratversicherung verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht zum Ablaufdatum gekündigt wird. Die Versicherten müssen zur Beendigung ein Schreiben drei Monate vor Vertragsende einreichen. Neben der benannten ordentlichen Kündigung ist im Schadenfall auch eine außerordentliche Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung möglich. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit sollten die Versicherten darauf achten, dass ein Beleg des Eingangs der Kündigung vorliegt. Dieses kann eine Bestätigung der Helvetia selbst sein oder aber der Rückschein einer Briefsendung beziehungsweise der Sendebericht eines Faxes. Entstehen Probleme, hilft mit dem Versicherungsombudsmann eine anerkannte Beschwerdestelle für Versicherungsverträge weiter. Er vermittelt kostenlos und verbindlich.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:09 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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