Medien-Versicherung Hausratversicherung kündigen und Vergleich

Medien-Versicherung Hausratversicherung Hausratversicherung allgemein Die meisten Deutschen geben im Laufe ihres Lebens Tausende Euro für den Kauf von…

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Medien-Versicherung Hausratversicherung

Hausratversicherung allgemein

Versicherung BildDie meisten Deutschen geben im Laufe ihres Lebens Tausende Euro für den Kauf von Hausrat aus. Doch Möbel, Elektrogeräte und vieles anderes sind ständigen Gefahren ausgesetzt. Ein Brand, ein Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel können sämtlichen Besitz in wenigen Minuten zerstören. Selbst Personen mit hohem Einkommen fällt es oft schwer, einen Großteil auf einmal zu ersetzen. Die Versicherungsbranche lässt Privatpersonen nicht im Regen stehen. Sie hat mit der Hausratversicherung eine Police auf dem Markt platziert, die schon zum kleinen Beitrag erhältlich ist, aber trotzdem einen umfassenden Schutz gewährt. Daher raten Verbraucherexperten regelmäßig zur Vereinbarung der beliebten Versicherung.

Über Medien-Versicherung Hausratversicherung

Die Medien-Versicherung bietet Policen für Privatleute und Geschäftskunden an. Sie entstand im Jahr 1899 und fokussierte sich anfangs mit der Feuerversicherung auf das Buchgewerbe. Verbraucher erhalten bei der Medien-Versicherung heute vor allem Sachpolicen wie die Hausratversicherung. Der Firmensitz liegt in Karlsruhe.

Die Medien-Versicherung Hausratversicherung gibt es in vier Tarifen: Klassik, Top, Premium und Premium*. Die letzten beiden Pakete sind für einen gehobenen Einrichtungsstandard geeignet und beinhalten unter anderem den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Zusätzlich lassen sich der Glasbruch und Elementarereignisse absichern. Ein Abschluss ist online möglich. Der Versicherer fragt die Wohnfläche, den Risikoort und die Bauartklasse ab. Kunden können einen Selbstbehalt bei der Medien-Versicherung Hausratversicherung vereinbaren.

Medien-Versicherung Hausratversicherung kündigen

Die Medien-Versicherung Hausratversicherung verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Versicherten müssen dazu ihre Erklärung schriftlich einreichen. Geeignet sind ein Einschreiben und Fax. Beide sind mit Belegen verbunden, dass eine Kündigung beim Empfänger eingegangen ist. Darüber hinaus haben beide Vertragsparteien das Recht auf außerordentliche Kündigung. Dieses tritt in jedem Schadensfall ein. Die Versicherten können dann eine Hausratpolice mit sofortiger Wirkung beenden. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten rund um eine Kündigung, kann man sich an eine anerkannte Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann arbeitet kostenlos und verbindlich.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:30 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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