Allrecht Rechtsschutzversicherung kündigen und Vergleich

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Allrecht Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildViele Bürger fühlen sich mit einer Rechtsschutzversicherung deutlich wohler. Die Versicherungsbranche verwaltet allein in Deutschland Millionen Verträge. Kunden entgehen so dem Risiko, hohe Anwalts- und Gerichtskosten alleine tragen zu müssen. Denn eines ist der Gang durch die Instanzen mit Sicherheit nicht: kostenlos. Zudem lauern Streitigkeiten an jeder Ecke. Wer mit der Rechnung eines Handwerkers nicht einverstanden ist oder wem der Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Zahlungen verweigert, landet zur Durchsetzung seiner Forderungen schnell vor einem Richter. Die Policen bieten oft viel für wenig Geld. Grundsätzlich lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Denn manche Leistungen wie die Erbringung von Strafzahlungen sind ausgeschlossen. Privatpersonen stellen sich ihren Schutz nach dem Bausteinkastenprinzip zusammen. Möglich sind meist die Pakete Privat, Beruf, Wohnung und Verkehr.

Über Allrecht Rechtsschutzversicherung

Die Allrecht Rechtschutzversicherung bietet ausschließlich Rechtspolicen für Privatpersonen und Selbstständige an. Seit dem Jahr 1975 vertreibt sie Verträge über Außendienstpartner. Mittlerweile gehört die Gesellschaft zur DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG. Der Firmensitz befindet sich in Wiesbaden.
Privatpersonen erhalten Verträge für Risiken aus den Bereichen Privatleben, Beruf, Verkehr sowie Wohnen. Sowohl für Einzelpersonen als auch Familien bestehen Tarife. Versicherte genießen weltweit Leistungen. Kunden können eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbaren, die die Beitragszahlung reduziert. Auch vorsätzliche Vergehen, die den gewohnten Straf-Rechtsschutz überschreiten, lassen sich absichern.

Allrecht Rechtsschutzversicherung kündigen

Wer einen Vertrag beenden will, muss ein Kündigungsschreiben einreichen. Andernfalls verlängert sich der Schutz um ein neues Jahr. Zur Übermittlung haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Sie führen zu einer Eingangsbestätigung, die bei Rechtsstreitigkeiten als Beleg dient. Die Allrecht Rechtsschutzversicherung verlangt, dass die Willenserklärung spätestens drei Monate vor dem Vertragsende eingeht. Neben dieser ordentlichen Kündigung haben beide Vertragsparteien im Schadensfall das Recht zur sofortigen Beendigung. Die Allrecht Rechtsschutzversicherung sieht auch ein Sonderkündigungsrecht ab zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres vor. Wem eine Kündigung verweigert wird, kann sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er hilft auch in vielen anderen Vertragsangelegenheiten kostenlos weiter.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:53 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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