Badische Rechtsschutzversicherung kündigen und Vergleich

Badische Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung allgemein Streit über das Arbeitsentgelt, falsche Versprechen bei einer Reise oder Mängel in einer Mietwohnung…

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Badische Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildStreit über das Arbeitsentgelt, falsche Versprechen bei einer Reise oder Mängel in einer Mietwohnung werden zigfach an deutschen Gerichten verhandelt. Privatpersonen sehen sich nicht selten finanzstarken Personen gegenüber, die Ansprüche ohne Klage einfach abwiegeln. Der Gang vor Gericht ist unausweichlich. Mit einer Rechtsschutzversicherung braucht niemand einen Streit zu fürchten. Sie finanziert den Anwalt und übernimmt die Gerichtskosten. Millionen Deutsche unterhalten deshalb diese Police, die die Bereiche Privatleben, Beruf, Wohnen oder Verkehr abdeckt. Verträge gibt es schon für wenig Geld. Es lohnt sich allerdings, das Kleingedruckte genau zu studieren. Denn einige Rechtsfälle übernehmen die Versicherer nicht. Wer beispielsweise mit Vorsatz eine Straftat begeht, kann eine Police regelmäßig nicht in Anspruch nehmen.

Über Badische Rechtsschutzversicherung

Der Konzern BGV/Badische Versicherungen bietet Privat- und Firmenkunden ein umfangreiches Angebot für nahezu jeden Risikobereich. Er entstand im Jahr 1923 als Verband für kommunale Feuerversicherungen. Am Unternehmenssitz in Karlsruhe und in der badischen Umgebung ist er bei vielen Policen Marktführer. Personen aus ganz Deutschland können sich bei der Badischen versichern.
Privatkunden schließen bei der Badischen eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung sowie eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung ab. Drei Tarife liegen vor, die einen passgenauen Schutz der Kombinationsprodukte realisieren. Die Policen gelten weltweit. Eine Selbstbeteiligung je Schadensfall lässt sich vereinbaren.

Badische Rechtsschutzversicherung kündigen

Neben der ordentlichen Vertragsbeendigung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ordentlich lassen sich Policen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf beenden, außerordentlich im Schadensfall oder falls zwei oder mehr Versicherungsfälle anerkannt werden. Die Versicherten reichen eine Kündigung schriftlich ein. Dazu haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Sie verfügen mit einem Rückschein und einem Sendeprotokoll über geeignete Belege des Eingangs bei der BGV/Badische Versicherungen. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten rund um eine Kündigung, kann man sich an eine anerkannte Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann in Berlin arbeitet kostenlos und vermittelt zwischen den Parteien. Seine Entscheidungen sind verbindlich.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:44 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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