Riester-Rente – Altersvorsorge kündigen und Vergleich

Die Riester-Rente Altersvorsorge allgemein Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ins…

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Die Riester-Rente

Versicherung BildAltersvorsorge allgemein

Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ins Leben gerufen. Dadurch können auch die jüngeren Generationen eine Rentenversicherung finanziell bewältigen, sodass das gesamte Rentenniveau gesenkt wurde. Seit dieser Senkung kann die entstandene Versorgungslücke durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge ausgeglichen werden. Um die deutschen Bürger dazu zu motivieren, unterstützt der Staat sie durch die besagte Riester-Rente. Dies geschieht dabei durch Zulagen oder durch erhebliche Steuervorteile. Dabei ist das monatliche Einkommen natürlich maßgebend. Durch eine Riester-Rente kann mit kleinen monatlichen Beträgen, ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufgebaut werden.

Riester-Rente – Altersvorsorge

Die Riester-Rente kommt für alle Personen in Frage, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Auszubildende zählen zu diesem Personenkreis. Außerdem gehören auch Bezieher von Arbeitslosen-, Übergangs-, Verletzen- und Krankengeld zu den Personen, die für eine Riester-Rente in Frage kommen. Ursprünglich wurde die Riester-Rente für Geringverdiener ins Leben gerufen. Dank der staatlichen Zulagen kann mit einem überschaubaren Eigenbetrag eine Zusatzrente aufgebaut werden.

Riester-Rente kündigen? – das gilt es zu beachten!

In der Regel lässt sich eine zuvor abgeschlossene Riester-Rente problemlos kündigen. Allerdings sollte eine Kündigung der Riester-Rente wohl überdacht sein, da es sich nur in den seltensten Fällen lohnt. Alternativ besteht oftmals auch die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen. Eine Kündigung sollte nur vollzogen werden, wenn der Rückkaufwert wirklich dringend benötigt wird. Wer zukünftig einfach keine Beiträge mehr zahlen möchte, der kann den abgeschlossenen Riester-Vertrag ganz einfach stilllegen lassen. Auf diese Weise entstehen deutlich weniger Verluste. Wer sich dennoch für eine Kündigung entscheidet, der sollte wissen, dass in diesem Zusammenhang auch alle erhaltenen Zulagen restlos zurückgezahlt werden müssen. Die Riester-Rente wird bei einer Kündigung nämlich nicht für die Altersvorsorge verwendet, sodass auch rückwirkend alle Ansprüche auf eine staatliche Förderung erlöschen. Auch die angefallenen Zinserträge fallen unter diese Regelung. In vielen Fällen ist der Rückkaufswert viel niedriger, als die bisher eingezahlten Beträge. Nur in sehr seltenen Fällen macht daher eine Kündigung der Riester-Rente Sinn.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:11 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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