S-Direkt Rechtsschutzversicherung kündigen und Vergleich

S-Direkt Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung allgemein Statistisch gesehen hat jeder zweite Deutsche im Laufe seines Lebens mit Rechtsstreitigkeiten vor einem…

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S-Direkt Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildStatistisch gesehen hat jeder zweite Deutsche im Laufe seines Lebens mit Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht zu tun. Die Ursachen hierfür sind ganz unterschiedlicher Natur. Konflikte mit einem Arbeitgeber, Beschwerden gegen einen Vermieter oder die Nichteinhaltung privatrechtlicher Verträge führen zu Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Wer mit niedrigem Einkommen Gerechtigkeit erlangen möchte, hat es nicht selten schwer. Deshalb hat die Versicherungswirtschaft die Rechtspolice aufgelegt. Sie zahlt vereinbarte Leistungen, insofern eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Doch bei den Verträgen lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Manches, wie die Übernahme von Strafzahlungen, wird meist ausgeschlossen. Privatpersonen stellen sich meist einen Schutz individuell zusammen. Zur Wahl stehen die Bausteine Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen.

Über S-Direkt Rechtsschutzversicherung

Die Marke S-Direkt gehört zu Sparkassengruppe. Sie verkauft als Direktversicherer ein grundständiges Angebot an Policen für Privatpersonen. Sparpreise, Service und Sicherheit stellen die zentralen Werte des Unternehmens dar. Der Firmensitz befindet sich seit über 20 Jahren in Düsseldorf.
Die S-Direkt kooperiert mit der Rechtsschutzversicherung ÖRAG. Kunden schließen einen Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs- oder Berufs-Rechtsschutz ab. Die Bausteine lassen sich beliebig untereinander kombinieren. Ein Schutz gilt weltweit. Der Lebenspartner und eigene Kinder sind meist kostenlos mitversichert. Mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall kann man den Beitrag reduzieren.

S-Direkt Rechtsschutzversicherung kündigen

Wollen Versicherte einen Schutz auflösen, müssen sie das Ablaufdatum im Versicherungsschein beachten. Mit einer Frist von drei Monaten lässt sich ein Vertrag zum vereinbarten Stichtag beenden. Wird der Termin verpasst, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Darüber hinaus haben Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses üben sie mit sofortiger Wirkung nach jedem Schadensfall aus. Entstehen Rechtsstreitigkeiten rund um eine Vertragsbeendigung, kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese offizielle Beschwerdestelle hilft bei Streitigkeiten kostenlos weiter. Sie kann einen verbindlichen Vergleich auf den Weg bringen. In der Praxis verhindern übrigens das Einschreiben und Fax Probleme. Da sie über einen Eingangsbeleg verfügen, kann der Versicherer nicht behaupten, er habe keine Kündigung erhalten oder sie sei zu spät eingegangen.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:58 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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