Helvetia Unfallversicherung kündigen und Vergleich

Helvetia Unfallversicherung Unfallversicherung allgemein Mit einer privaten Unfallversicherung können die Lücken der gesetzlichen Versicherung sehr gut geschlossen werden….

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Helvetia Unfallversicherung

Unfallversicherung allgemein

Versicherung BildMit einer privaten Unfallversicherung können die Lücken der gesetzlichen Versicherung sehr gut geschlossen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Unfälle auf dem Arbeitsweg auf. Wer sich jedoch auch zusätzlich für eine private Unfallversicherung entscheidet, der ist auch bei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause versichert. Ein Unfall passiert oftmals sehr schnell und unvorhergesehen. Unter Umständen kommt es im gleichen Atemzug zu schwerwiegenden finanziellen Folgen. In so einem Fall greift eine private Unfallversicherung den Versicherten unter die Arme. Entweder kommt es zu einer einmaligen Kapitalsumme oder zu einer zuvor vereinbarten Rentenzahlung. Wer die Lücken einer gesetzlichen Versicherung auffangen möchte, der sollte auf eine private Unfallversicherung zurückgreifen.

Über Helvetia Unfallversicherung

Die Helvetia Unfallversicherung ist eine Versicherung, die ihren Sitz in der Schweiz hat. Dennoch sind zahlreiche Vertretungen auch in der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Auf der Website des Versicherers lassen sich zahlreiche Informationen und Konditionen einsehen. Wer sich also einen ersten Überblick über das Angebotsspektrum der Helvetia Unfallversicherung machen möchte, der ist auf deren Website genau an der richtigen Adresse. Wenn Fragen, Anliegen oder Wünsche zu einer bereits bestehenden Versicherung bestehen, dann kann natürlich auch der Support der Helvetia Unfallversicherung kontaktiert werden. Dort trifft man auf freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter, die auf jede Fragestellung eine passende Antwort haben.

Helvetia Unfallversicherung kündigen

Wer sich schlussendlich für Kündigung der Unfallversicherung entscheidet, der kann seinen bestehenden Vertrag ordentlich kündigen. Wenn zuvor ein Einjahresvertrag abgeschlossen wurde, dann ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Wurde jedoch ein Dreijahresvertrag abgeschlossen, dann muss das erste Vertragsjahr komplett abgewartet werden. Erst dann kann eine ordentliche Kündigung erfolgen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:04 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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