BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung kündigen und Vergleich

BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung Hausratversicherung allgemein Eine Hausratversicherung schützt den eignen Besitz. Wenn die Wohnung geplündert wird,…

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BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung

Hausratversicherung allgemein

Versicherung BildEine Hausratversicherung schützt den eignen Besitz. Wenn die Wohnung geplündert wird, ein Wasserrohr bricht oder Feuer entsteht, tritt sie ein. Die Absicherung verhindert eine Katastrophe. Denn nicht nur für Haushalte mit geringem Einkommen stellt eine Neuanschaffung von Möbeln, Elektroprodukten und mehr aus eigenen Mitteln eine große Belastung dar. Verbraucherexperten raten daher regelmäßig zum Abschluss einer solchen Police. Verträge gibt es schon für kleines Geld. Entscheidend für die Versicherungssumme ist unter anderem die vorhandene Wohnfläche. Wertvolle Besitztümer wie Kunstobjekte müssen gesondert angezeigt werden.

Über BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung

Die BGV / Badische Versicherungen bietet Produkte für Privat- und Firmenkunden im gesamten Bundesgebiet an. Gerade in Baden, ihrer Heimat, ist sie in vielen Bereichen wie der kommunalen Versicherung Marktführer. Das Unternehmen besteht seit dem Jahr 1923 und schützte mehrere Gemeinden anfangs gegen die finanziellen Auswirkungen von Feuer. Der Hauptsitz befindet sich in Karlsruhe.
Privatkunden stehen drei Tarife zur Auswahl, um sich gegen Schäden am Hausrat zu schützen: Basis, Klassik und Exklusiv. Der letzte Deckungsumfang beinhaltet auch eine Fahrraddiebstahl- und Glasversicherung. Die BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung lässt sich bequem online abschließen. Der Versicherer erfragt den Wohnort, die Gebäudeart sowie die Wohnfläche. Aus diesen Angaben ergibt sich der Versicherungsbeitrag. Alle Gegenstände werden unabhängig vom Tarif zum Neuwert versichert.

BGV / Badische Versicherungen Hausratversicherung kündigen

Verträge werden mit einer ein- oder mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sie verlängern sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Um eine Hausratversicherung ordentlich zu beenden, müssen die Versicherten spätestens drei Monate vor Fristablauf eine Kündigung schriftlich einreichen. Es empfiehlt sich, eine Bestätigung der BGV / Badische Versicherungen anzufordern. Schreiben sollten grundsätzlich mit einem Rückschein oder per Fax zugestellt werden. Dadurch lassen sich Rechtsunsicherheiten vermeiden. Bei Streitigkeiten hilft der Versicherungsombudsmann weiter. Er arbeitet kostenlos und trifft verbindliche Entscheidungen. Darüber hinaus steht beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall zu. Der Versicherer darf dann innerhalb eines Monats kündigen, der Versicherte sofort.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:15 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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