ConceptIF Rechtsschutzversicherung kündigen und Vergleich

ConceptIF Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung allgemein Privatpersonen setzen sich eine Rechtsschutzversicherung meist nach dem Bausteinkastenprinzip zusammen. Dadurch lässt sich ein…

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ConceptIF Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildPrivatpersonen setzen sich eine Rechtsschutzversicherung meist nach dem Bausteinkastenprinzip zusammen. Dadurch lässt sich ein Schutz individuell abstimmen. Zur Wahl stehen die Pakete Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen. Innerhalb dieser Bereiche übernehmen die Gesellschaften den Großteil der anfallenden Kosten. Dazu zählen vor allem Gerichtsgebühren und das Anwaltshonorar. Doch die Verträge enthalten auch Ausschlüsse, weswegen sich ein Blick ins Kleingedruckte lohnt. Strafzahlungen werden meist nicht übernommen. Zudem halten sich die Gesellschaften vorab eine Prüfung der angezeigten Schadensfälle vor. Nur wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, kommt es zu einer Kostenübernahme. Verbraucherexperten werten die Rechtsschutzversicherung meist als weniger wichtig. Trotzdem besitzen Millionen Deutsche einen Vertrag.

Über ConceptIF Rechtsschutzversicherung

Die ConceptIF-Gruppe hält seit dem Jahr 1999 ein umfassendes Versicherungsangebot bereit. Kunden können über die Webpräsenz innerhalb weniger Minuten Verträge abschließen und verwalten. Der Versicherer arbeitet eng mit unabhängigen Vermittlern zusammen. Der Firmensitz befindet sich in Hamburg.
Die ConceptIF Rechtsschutzversicherung steht in drei Produktlinien zur Verfügung. Die Tarife Classic, Comfort und Complete bieten ein aufsteigendes Leistungsspektrum. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Eine kostenlose telefonische Beratung durch einen Anwalt ist inkludiert. Privatpersonen schließen Verträge mit oder ohne Selbstbeteiligung ab.

ConceptIF Rechtsschutzversicherung kündigen

Kunden haben zwei Möglichkeiten die ConceptIF Rechtsschutzversicherung zu beenden: ordentlich und außerordentlich. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins. Dazu ist wichtig, dass ein Schreiben spätestens drei Monate vor dem Vertragsende beim Versicherer eingeht. In der Praxis haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Sie belegen über den Rückschein und das Sendeprotokoll den Eingang bei der ConceptIF-Gruppe. Rechtsstreitigkeiten lassen sich dadurch vorausschauend umgehen. Die außerordentliche Kündigung ist nach jedem Schadensfall möglich. Die Versicherten dürfen mit sofortiger Wirkung einen Vertrag auflösen oder zu einem bestimmten Termin. Nicht immer verlaufen Vertragsbeendigungen reibungslos. Entstehen Unstimmigkeiten, können sich Versicherte an den Versicherungsombudsmann wenden. Bei ihm handelt es sich um eine offizielle Beschwerdestelle in Berlin. Die dort beschäftigten Mitarbeiter arbeiten kostenlos und erzielen einen bindenden Vergleich.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:05 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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