DEVK Wohngebäudeversicherung kündigen und Vergleich

DEVK Wohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung allgemein Das Eigenheim stellt meist die größte Investition im Leben dar. Wenn dieses durch einen…

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DEVK Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung allgemein

Versicherung BildDas Eigenheim stellt meist die größte Investition im Leben dar. Wenn dieses durch einen Brand nicht mehr nutzbar ist, bedeutet das für Eigentümer oft eine Katastrophe. Gegen dieses Risiko kann man sich schützen. Eine Wohngebäudeversicherung springt nicht nur bei Feuer, sondern auch bei Sturm, Hagel und Leitungswasser ein. Sie beseitigt meist auch Trümmer und Schutt oder finanziert Betroffenen eine Hotelübernachtung. Verträge sehen regelmäßig einen gleitenden Neuwert vor. Das heißt: Die aktuellen Baupreise bestimmen die Leistungen der Gesellschaft. Schäden durch Hochwasser und Erdbeben lassen sich ergänzend absichern. Die Versicherer berechnen die Prämienzahlungen nach der Lage und dem Wert einer Immobilie.

Über DEVK Wohngebäudeversicherung

Die DEVK entstand im Jahr 1951 aus der Fusion zweier Selbsthilfeeinrichtungen für Eisenbahner. Erst seit den 1970er Jahren hat sich das Unternehmen für alle Privatkunden geöffnet. Heute zählt der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu den größten deutschen Anbietern im Privatkundengeschäft. Der Firmensitz befindet sich in Köln.
Wohnungseigentümer wählen zwischen drei Tarifen. Das Paket „Aktiv“ versichert grundständig. Die Variante „Komfort“ bietet einen pfiffigen Rundumschutz. Anspruchsvolle werden mit dem Produkt „Premium“ glücklich. Alle Policen beinhalten einen Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die grobe Fahrlässigkeit ist in Grenzen ebenso in allen Tarifen eingeschlossen. Eine Selbstbeteiligung je Schadensfall lässt sich vereinbaren.

DEVK Wohngebäudeversicherung kündigen

Eine Wohngebäudeversicherung verlängert sich über das Datum des Versicherungsscheins hinaus, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Versicherte müssen ein Schreiben spätestens drei Monate vor dem Stichtag einreichen. Neben der benannten ordentlichen Kündigung genießen beide Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses lässt sich nach jedem Schadensfall ausüben. Versicherte dürfen dann sogar mit sofortiger Wirkung kündigen. Nicht immer verlaufen Vertragsbeendigungen ohne Probleme. Versicherte sollten in jedem Fall einen Beleg über den Eingang eines Kündigungsschreibens bei der DEVK aufbewahren. Praktisch ist die Übersendung per Einschreiben und Fax, da mit dem Rückschein und Sendeprotokoll ein etwaiger Nachweis vorliegt. Rechtsstreitigkeiten muss man nicht alleine lösen. Versicherte können sich an eine offizielle Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann arbeitet kostenlos und trifft verbindliche Entscheidungen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:22 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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