AXA Zahnzusatzversicherung kündigen und Vergleich

AXA Zahnzusatzversicherung Zahnzusatzversicherung allgemein Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Zahnarztkosten, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden….

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AXA Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung allgemein

Versicherung BildEine Zahnzusatzversicherung übernimmt Zahnarztkosten, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Oft übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in puncto Zahnbehandlung lediglich die Basisversorgung, bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten. Die Zahnzusatzversicherung federt die Kosten ab oder übernimmt sie je nach Tarif und vereinbarten Leistungen vollständig.

Über AXA Zahnzusatzversicherung

Der französische Versicherungskonzern AXA mit Hauptsitz in Paris versichert Privatpersonen wie auch Unternehmen gegen zahlreiche Risiken. Der Hauptsitz der Aktiengesellschaft befindet sich in Paris, die Wurzeln des Unternehmens reichen zurück bis in das Jahr 1817. Heute ist der Versicherer in zahlreichen Ländern der Erde aktiv. An insgesamt 16 Standorten ist die AXA Gruppe in Deutschland als AXA Konzern AG vertreten. Die Zahnzusatzversicherung des deutschen AXA Konzerns soll den Versicherungsnehmer vor hohen Selbstkosten nach dem Zahnarztbesuch schützen. Hierzu wird die AXA Zahnzusatzversicherung in drei verschiedenen Varianten angeboten. Der Tarif „DENT“ stellt die Basisleistungen bereit, wie beispielsweise die Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz, während der Tarif „DENT Komfort“ weitere Leistungen bietet. Der Tarif „DENT Premium“ stellt das Spitzenprodukt der AXA Zahnzusatzversicherungen dar und übernimmt beispielsweise den gesamten Rechnungsbetrag bei Zahnbehandlungen, Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung. Im Falle von Zahnersatz wie Implantaten und Kronen übernimmt die Versicherung im Tarif „DENT Komfort“ 75% des Rechnungsbetrags, während im Tarif „DENT Premium“ 85 – 90% des Rechnungsbetrags übernommen werden.

AXA Zahnzusatzversicherung kündigen

Die Zahnzusatzversicherung von AXA kann nach dem Ablauf von zwei Versicherungsjahren ab Vertragsbeginn zum Jahresende gekündigt werden. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die Tarife „DENT Komfort“ und „DENT Premium“. Die AXA Zahnzusatzversicherung im Tarif „DENT“ kann zum Ende eines jeden Monats ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, jedoch frühestens beim Ablauf des zweiten Versicherungsjahres. Der Beginn des ersten Versicherungsjahres ist hierbei der auf dem Versicherungsschein angegebene Zeitpunkt, das Ende ist der 31.12. des in diesem Zusammenhang angegebenen Jahres. Die weiteren Versicherungsjahre sind mit den Kalenderjahren identisch.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:15 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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