Baden-Badener Haftpflichtversicherung kündigen und Vergleich
Baden-Badener Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung allgemein Unfälle passieren immer wieder, selbst wenn man noch so gut aufpasst. Oft lässt sich…
Baden-Badener Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung allgemein
Unfälle passieren immer wieder, selbst wenn man noch so gut aufpasst. Oft lässt sich eine kurze Unaufmerksamkeit eben nicht vermeiden, auch wenn es nur für eine Sekunde ist. Missgeschicke sind immer unangenehm, insbesondere, wenn dabei etwas kaputt geht. Passiert es dann noch mit fremdem Eigentum, ist der Ärger vorprogrammiert. Ob es ein Rotweinfleck auf der Tischdecke der besten Freundin oder eine zerbrochene Vase im Café ist – wenn man es nicht mit einem freundschaftlichen Deal klären kann, muss man im Zweifel zahlen. Laut Gesetz ist jeder dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, dem er einem anderern zufügt, sodass man, wenn es schlecht läuft, mit dem ganzen Vermögen haftet – das gilt sogar schon für Kinder ab 7 Jahren. Im Jahr werden allein in Deutschland 1,8 Millionen Haftpflichtschäden registriert. Dennoch sind nur knapp die Hälfte aller Deutschen mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausgestattet, die in diesem Fall der Retter in der Not ist.
Über Baden-Badener Haftpflichtversicherung
Die Baden Badener Versicherung AG ist ein Teil der Zurich Gruppe Deutschland, die im Jahr 1875 gegründet wurde und ihre Hauptsitze in Frankfurt und Bonn hat. Die private Haftpflichtversicherung gliedert sich dabei in die beiden Tarife Basis und Top. Vorteile des Top-Tarifes sind zum Beispiel die höhere Deckungssumme von 20 Millionen Euro, der dreijährige weltweite Versicherungsschutz sowie die Mitversicherung von Immobilien im Ausland. Bei der Baden-Badener sind neben dem Versicherungsnehmer auch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder geschützt. Zudem ist man zum Beispiel auch beim Verlust von Schlüsseln versichert. Für spezielle Hobbies werden zum Beispiel auch Sportboot- oder Jagdhaftpflichtversicherungen angeboten.
Baden-Badener Haftpflichtversicherung kündigen
Wer einen Vertrag über eine private Haftpflichtversicherung abschließt, tut dies in der Regel mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Teilweise läuft der Versicherungsschutz länger, da man so von eventuellen Rabatten profitieren kann. Möchte man die Versicherung jedoch zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln, muss man sich um die rechtzeitige Kündigung kümmern. Diese hat mit einer Frist von drei Monaten zu erfolgen, da sich der Vertrag ansonsten um ein weiteres Jahr verlängert. Laut Gesetz muss die Kündigung unbedingt schriftlich erfolgen. Dabei spielt die Form der Übermittlung des Schreibens (Post, E-Mail usw.) jedoch keine Rolle. Wer die Kündigung per Post schickt, muss dabei dringend auf die eigene Unterschrift achten. Darüber hinaus existieren noch Sonderfälle, die eine frühere Kündigung ermöglichen. Diese treten unter anderem im Schadensfall oder bei der Erhöhung der Versicherungsbeitrages mit einer Frist von einem Monat in Kraft.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:12 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.