Nürnberger Rentenversicherung kündigen und Vergleich
Nürnberger Rentenversicherung Rentenversicherung allgemein Die meisten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie dient zum Absichern…
Nürnberger Rentenversicherung
Rentenversicherung allgemein
Die meisten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie dient zum Absichern des Einkommens und der Versorgung im Alter. Das Rentenniveau sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich. Dies trägt der demografischen Entwicklung und der höheren Lebenserwartung Rechnung. Eine zusätzliche, private Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Selbstständige. Privat vorsorgen lässt sich zum einen in Form der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten. Diese Vertragsformen zwingen jedoch zum Verrenten des angesparten Kapitals und erlauben keine Kapitalentnahmen. Zum anderen lassen sich private Rentenversicherungen ohne Bindung an diese gesetzlichen Auflagen abschließen.
Über Nürnberger Rentenversicherung
Die Nürnberger Versicherung ist ein Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche mit Sitz in Nürnberg. Der Konzern ist im Bereich Kranken-, Schaden-, Haftpflicht-, Rechtschutz-, Unfall- und Kfz-Versicherung tätig. Darüber hinaus befinden sich Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen im Sortiment. Den Vertrieb übernehmen Berater vor Ort.
Die Nürnberger hat Produkte für die staatlich geförderten Basisrenten (Riester und Rürup) im Angebot. Unabhängig von den gesetzlichen Förderauflagen sind die klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen der Nürnberger. Mit diesen besteht die Option, Kapitalentnahmen oder Kapitalabfindung zu vereinbaren. Bei der klassischen Variante besteht eine Rentengarantie. Bei fondsgebundenen Produkten bietet die Nürnberger bessere Renditechancen durch Investitionen in Wertpapiere. Hierbei berücksichtigt sie das persönliche Risikoprofil des Kunden. Die „DAX®-Rente“ vereint Eigenschaften beider Rentenformen.
Nürnberger Rentenversicherung kündigen
Private Rentenversicherungen lassen sich innerhalb der vereinbarten Frist ordentlich kündigen. Diese ist im Vertrag hinterlegt. Der Versicherer erstattet den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist häufig niedriger als die geleisteten Beiträge. Schuld daran tragen Abschluss- und Verwaltungsgebühren, die zunächst zum Abzug gebracht werden. Bei fondsgebundenen Rentenversicherung zahlt der Versicherer den Zeitwert der Fondsanteile aus dem Vertrag zurück. Durch den Fondsverkauf entstehen Verluste, wenn ihr Wert zum Verkaufszeitpunkt unter dem Kaufwert liegt. Fallen Gewinne an, sind diese zu versteuern, was die Rendite schmälert. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen Steuervorteile beim Auszahlen der Renten. Kündigt der Versicherte den Vertrag, verliert er die Steuerfreiheit.
Alternativ zum Kündigen besteht die Möglichkeit, Rentenversicherungen an Investmentunternehmen zu verkaufen. Sie zahlen unter Umständen besser als die eigene Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus lassen sich Verträge beitragsfrei stellen. Bei finanziellen Engpässen infolge von Arbeitslosigkeit oder Krankheit ist dies vorübergehend möglich. Der Versicherte kann die Beitragszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufnehmen. Wer mit seinem Vertrag generell nicht zufrieden ist, lässt ihn dauerhaft beitragsfrei stellen. Die Höhe der Rente sinkt jedoch durch die fehlenden Beiträge. Eingezahltes Kapital geht nicht verloren und wird weiter verzinst.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:18 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.