VHV Wohngebäudeversicherung kündigen und Vergleich

VHV Wohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung allgemein Eigenheimbesitzer benötigen eine Wohngebäudeversicherung. Sie sichern sich mit ihr gegen den (Teil-) Verlust der…

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VHV Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung allgemein

Versicherung BildEigenheimbesitzer benötigen eine Wohngebäudeversicherung. Sie sichern sich mit ihr gegen den (Teil-) Verlust der eigenen vier Wände ab. Eine Police tritt bei schweren Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und Leitungswasser ein. Ausgenommen sind hingegen meist Erdbeben und Hochwasser. Diese und weitere Elementarereignisse lassen sich über eine Elementarschädenpolice absichern. Die meisten Gesellschaften versichern zum gleitenden Neuwert. Das heißt: Im Schadensfall übernehmen sie den Wiederaufbau zum aktuellen Preis. Eine Wohngebäudeversicherung lässt sich durch Wahlleistungen erweitern. Sinnvoll ist unter anderem ein Baustein, der Aufräumkosten übernimmt. Dadurch kann man den Abtransport von Trümmern und Schutt ohne finanzielle Sorgen in die Hände von Profis geben. Der Versicherungsbeitrag eine Wohngebäudeversicherung hängt vor allem von der Lage und dem Hauswert ab.

Über VHV Wohngebäudeversicherung

Die VHV Gruppe entstand im Jahr 2003. Mehrere Versicherer aus der Umgebung der Stadt Hannover schlossen sich damals zusammen. Heute gehören eine Reihe an privaten und gewerblichen Sach-, Haftpflicht- und Unfallpolicen zum Produktsortiment. Die Firmenzentrale befindet sich in der niedersächsischen Landeshauptstadt.
Die VHV bietet Wohnungseigentümern die Tarife Klassik-Garant und Klassik-Garant Exklusiv an. Beide kommen in unterschiedlichem Umfang bei grober Fahrlässigkeit auf. Viele Extras wie Abbrucharbeiten sind inkludiert. Ein Schutz bei Elementarschäden lässt sich zusätzlich vereinbaren. Kunden können eine Selbstbeteiligung je Schadensfall wählen. Die VHV bewirbt zusätzlich eine Glasbruchversicherung sowie verschiedene Ökobausteine für regenerative Energieträger.

VHV Wohngebäudeversicherung kündigen

Verträge laufen meist über mehrere Jahre. Sie verlängern sich automatisch, wenn sie nicht zum Ablaufdatum des Versicherungsscheins beendet werden. Die VHV bestimmt für eine Kündigung eine Frist von drei Monaten. Versicherte müssen ihre Willenserklärung schriftlich vorbringen. In der Praxis haben sich dazu das Einschreiben und Fax bewährt. Sie verhindern rechtliche Auseinandersetzungen über den Eingang, da sie dem Absender einen Beleg zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben Versicherte der VHV ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses lässt sich nach jedem Schadensfall mit sofortiger Wirkung ausüben. Bei Problemen rund um eine einseitige Vertragsbeendigung wenden sich Versicherte an den Versicherungsombudsmann. Diese offizielle Beschwerdestelle nimmt sich kostenlos der Problemlage an und kann einen verbindlichen Vergleich erzielen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:24 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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