Medien Wohngebäudeversicherung kündigen und Vergleich

Medien Wohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherung allgemein Die eigenen vier Wände sind der Lebensmittelpunkt. Hier wird geschlafen, gefeiert und die Freizeit…

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Medien Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung allgemein

Versicherung BildDie eigenen vier Wände sind der Lebensmittelpunkt. Hier wird geschlafen, gefeiert und die Freizeit verbracht. Doch vielfältige Gefahren bedrohen das Heim. Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser können die gesamte Bausubstanz gefährden. Betroffenen bleibt dann nur eine Ruine. Im wahrsten Sinne bestimmen Schutt und Asche den Alltag. Doch dieses Risiko lässt sich auslagern. Die Versicherungsgesellschaften bieten die Wohngebäudepolice an. Sie finanziert im Schadensfall den Wiederaufbau des Hauses. Auch manch andere Extras wie die Übernahme von Abrissarbeiten oder Hotelübernachtungen sind in guten Verträgen inkludiert. Die Kosten für einen Schutz hängen vom Deckungsumfang sowie dem Grundstücks- und Hauswert ab.

Über Medien Wohngebäudeversicherung

Die Medien-Versicherung bot in den Jahren nach ihrer Gründung ausschließlich Druckereien einen Risikoschutz an. Erst seit den 1990er Jahren finden auch Privatpersonen ein vielfältiges Angebot vor. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Die Medien Wohngebäudeversicherung steht in zwei Tarifoptionen zur Wahl. Die Prämien lassen sich in Abhängigkeit der Wohnfläche oder des Werts berechnen. Drei Leistungspakete kennzeichnen die erste Berechnungsmethode: Klassik, Top und Premium. Bei einer Entscheidung für einen Vertrag nach dem Wert stehen die Varianten Standard und Komfort zur Verfügung. Versicherte können zahlreiche Extras wie die grobe Fahrlässigkeit und Solaranlagen in den Schutz einschließen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist möglich.

Die Medien Wohngebäudeversicherung kündigen

Verträge laufen meist über mehrere Jahre. Soll die Medien Wohngebäudeversicherung auslaufen, ist das Ablaufdatum des Versicherungsscheins relevant. Kunden müssen spätestens drei Monate vor diesem Stichtag ihre Willenserklärung bei der Medien-Versicherung eingereicht haben. Andernfalls verlängert sich der Schutz um ein weiteres Jahr. Darüber hinaus haben Vertragsnehmer nach jedem Schadensfall das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sie beenden einen Schutz frühestens mit sofortiger Wirkung. Nicht immer verlaufen einseitige Vertragsbeendigungen ohne Probleme. Vielfach können sich Kunden erfolgreich wehren, indem sie eine Eingangsbestätigung der Medien Wohngebäudeversicherung vorlegen. Eine Übersendung der Kündigung per Einschreiben und Fax führt immer zu diesem Beleg. In allen anderen Fällen lohnt es sich, den Versicherungsombudsmann zu kontaktieren. Er arbeitet kostenlos und kann einen verbindlichen Vergleich erzielen.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:07 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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