Private Rente – Altersvorsorge kündigen und Vergleich

Private Rente – Altersvorsorge Altersvorsorge für einen sicheren Lebensstandard im Alter Ziel einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung ist…

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Private Rente – Altersvorsorge

Altersvorsorge für einen sicheren Lebensstandard im Alter

Versicherung BildZiel einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung ist die Versorgung im Alter. Mit einer zeitlich unbeschränkten Rente in ausreichender Höhe sichern Rentner ihr Einkommen. Die demografische Entwicklung und eine steigende Lebenserwartung der Menschen erschweren die Vorsorge für den Ruhestand. Renten aus gesetzlichen Systemen gewährleisten den Lebensstandard im Alter nicht mehr zuverlässig. Die zusätzliche, private Vorsorge schließt die entstehende Lücke in der Vorsorge.

Privatrente als wichtiger Baustein der Altersvorsorge

Der Staat fördert die erweiterte, private Vorsorge von gesetzlich Versicherten mit Zuschüssen zur Riester-Rente. Diese fördert Arbeitnehmer mit niedrigem oder durchschnittlichen Einkommen sowie Familien mit Kindern. Für alle, die nicht in das gesetzliche Rentensystem einzahlen, ist die Rürup-Rente eine Alternative. Sie ist eine steuerlich begünstigte, private Vorsorge und lohnt sich für Besserverdienende sowie Beamte. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und reduzieren die Höhe der Einkommenssteuer. Bedingung der Basis-Renten ist, dass eingezahltes Kapital unantastbar bleibt und für Rentenzahlungen zu verwenden ist. Darüber hinaus bieten die Versicherer zahlreiche Produkte zur unabhängigen Privatvorsorge ohne staatliche Förderung. Sie erlauben mehr Flexibilität im Bezug auf das angesparte Kapital. Dieses kann lässt sich optional verrenten oder als Summe zu Rentenbeginn auszahlen.

Rentenverträge kündigen

Arbeitnehmer sind Pflichtversicherte der Deutsche Rentenversicherung. Geleistete Beiträge finanzieren im solidarischen Generationenvertrag die aktuellen Renten. Die Mitgliedschaft ist für Pflichtversicherte unkündbar. Beitrage sind nicht rückzahlbar. Freiwillige Zahlungen lassen sich dagegen jederzeit einstellen.

Private Verträgen sind ordentlich kündbar. Dabei sind die je nach Vertrag unterschiedlichen Fristen sowie Formen zu beachten. Ausnahmen sind staatlich geförderte Riester- sowie steuerlich begünstigte Rürup-Renten. Sie lassen sich nur innerhalb einer kurzen Frist von 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen widerrufen. Danach sind sie unkündbar, lassen sich aber beitragsfrei stellen.

Beim Kündigen eines nicht geförderten, privaten Vertrages erhält der Versicherte nur den Rückkaufswert. Dieser liegt meist unter den geleisteten Beiträgen. Wer den Vertrag nach nur wenigen Jahren Laufzeit beendet, ist mit höheren Verlusten konfrontiert. Vom Kapital zieht der Versicherer die Abschlusskosten ab.

Daher empfiehlt sich auch bei kündbaren Policen, diese nicht zu kündigen, sondern beitragsfrei zu stellen. Das eingezahlte Kapital bleibt erhalten und erwirtschaftet weiterhin Zinsen und eine mögliche Überschussbeteiligung des Versicherers.

Spezialisierte Unternehmen kaufen Lebensversicherungen auf. Diese Möglichkeit besteht zum Teil ebenso für private Rentenversicherung. Anstatt des Rückkaufs vom Versicherer, verkauft der Versicherte seine Police an einen Investor. Auch diese Transaktion beruht auf dem Rückkaufwert, erzielt in der Regel allerdings bessere Werte für den Versicherten.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:32 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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