Roland Rechtsschutzversicherung kündigen und Vergleich

Roland Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung allgemein Millionen Deutsche besitzen eine Rechtsschutzversicherung. Sie verhindert, dass man durch einen Streit in eine…

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Roland Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung allgemein

Versicherung BildMillionen Deutsche besitzen eine Rechtsschutzversicherung. Sie verhindert, dass man durch einen Streit in eine finanzielle Schieflage gerät. Eine große Versicherungsgemeinschaft hilft der Gerechtigkeit auf. Die Gesellschaften bieten Policen schon zum kleinen Monatsbeitrag an. Sie finanzieren die Gerichtskosten, das Honorar eines Anwalts und Gutachten. Doch nicht alles, was anfällt, wird nach den Verträgen getragen. Strafzahlungen werden regelmäßig ausgeschlossen. Auch halten sich die Versicherer das Recht vor, jeden Fall vorab zu prüfen. Nur wenn hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, kommt es zur Kostenübernahme. Privatkunden stellen sich ihren Schutz nach dem Bausteinkastenprinzip zusammen. Absicherungen für das Privatleben, den Beruf, den Verkehr und den Wohnraum lassen sich beliebig miteinander kombinieren.

Über Roland Rechtsschutzversicherung

Die Roland-Gruppe fokussiert sich auf juristische Leistungen für Privatpersonen und Geschäftskunden. Die Aktiengesellschaft wurde 1957 in Köln gegründet. Der Vertrieb der Policen erfolgt über andere Gesellschaften, die ausschließlich Roland Rechtsschutzversicherungen anbieten.
Die Roland Rechtsschutzversicherung besteht aus den Bausteinen Privat, Beruf, Verkehr und Miete. Diese lassen sich beliebig miteinander verbinden. Spezielle Kombinationsprodukte existieren für Singles, Familien, Berufsanfänger, Senioren, Mieter, Immobilienbesitzer und angestellte Ärzte. Den Deckungsumfang eines Schutzes wählen Kunden aus den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium. Der Versicherungsschutz gilt meist auch im Ausland. Eine Selbstbeteiligung lässt sich wählen und führt zur Reduzierung des Beitrags.

Roland Rechtsschutzversicherung kündigen

Wird die Roland Rechtsschutzversicherung nicht zum Ablaufdatum gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Versicherte müssen dazu eine Frist von drei Monaten wahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Tritt ein Schadensfall ein, können Kunden mit sofortiger Wirkung einen Vertrag auflösen. Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten haben sich das Einschreiben und Fax bewährt. Mit dem Rückschein und Übersendungsprotokoll liegen Nachweise vor, die den Eingang bestätigen. Eine Kündigung führt in seltenen Fällen zur Streitigkeiten. Dann können sich Privatpersonen an eine offizielle Beschwerdestelle wenden. Der Versicherungsombudsmann arbeitet kostenlos von Berlin aus. Er kann verbindliche Entscheidungen hervorbringen.

 

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:04 Uhr von Alex, Webmaster von versicherungen.rocks.

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